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Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Die vorliegenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und IKB Service GmbH
für Fahrten und Reisearrangements (Fahrzeug mit Fahrer).

§ 1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Reisenden (nachfolgend „Kunde“) und der IKB Service GmbH (nachfolgend „Reiseunternehmen“) kommt mit der Annahme der vom Kunden übermittelten Buchung zustande. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, persönlich oder über elektroni-sche Kommunikationsmittel (einschliesslich Internet) erfolgen. Mit der Annahme durch das Reiseunternehmen entsteht ein rechtsverbindli-ches Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.

§ 2 Anmeldung, Bestätigung und Zahlung
§ 2.1 Prüfung der Buchungsbestätigung
Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten sind dem Reiseunternehmen unverzüglich mitzuteilen.

§ 2.2 Fälligkeit der Zahlung
Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens drei (3) Tage vor Reiseantritt zu begleichen.

§ 2.3 Zahlungsmodalitäten bei kurzfristigen Buchungen
Erfolgt die Buchung weniger als drei (3) Tage vor Reiseantritt, ist der Rechnungsbetrag entweder sofort zur Zahlung fällig oder vor Fahrtan-tritt durch eine der folgenden Zahlungsmethoden zu entrichten: Bar-geld, VISA, MasterCard, PostFinance Card, Debit-Karte oder andere gängigen Kreditkarten.

§ 2.4 Zahlung auf Rechnung für Firmenkunden
Für Firmen- und Geschäftsreisen (Business-Fahrten) wird die Zahlung auf Rechnung akzeptiert. Die Rechnungsbegleichung hat nach Ab-schluss der Fahrt zu erfolgen, oder innerhalb 10 Tagen nach der Fahrt.

§ 3 Buchungsänderungen und Annullationen
§ 3.1 Buchungsänderungen
Änderungen und Anpassungen bereits gebuchter Fahraufträge können bis unmittelbar vor Abfahrt gegen Entrichtung einer Fallpauschale von CHF 20.- vorgenommen werden. Dies umfasst insbesondere Änderun-gen der Route sowie Anpassungen der Abfahrts- und Ankunftszeiten. Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgt unter dem Vorbehalt der betrieblichen Machbarkeit.

§ 3.2 Annullationen und Stornierungsgebühren
Bei einer Stornierung eines gebuchten Fahrauftrags fallen die folgen-den Gebühren an:
- Bis sieben (7) Tage vor Abfahrt: Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-
- Bis drei (3) Tage vor Abfahrt: 40 % des Rechnungsbetrags
- Bis einen (1) Tag (24 Stunden) vor Abfahrt: 70 % des Rechnungsbe-trags
- Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 100 % des Rechnungsbetrags

§ 3.3 Massgeblicher Zeitpunkt der Annullation
Für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungsmitteilung beim Reiseunternehmen massge-blich. Die Stornierung gilt erst als wirksam, wenn sie dem Reiseunter-nehmen persönlich, telefonisch oder schriftlich (einschliesslich elekt-ronischer Kommunikationsmittel) zugegangen ist.

§ 4 Gebühren bei Zahlungsverzug
§ 4.1 Zahlungserinnerung
Eine erste Zahlungserinnerung erfolgt kostenfrei.

§ 4.2 Mahngebühren und Fristen
1. Mahnung: Bearbeitungsgebühr von CHF 25.-, Zahlungsfrist: 10 Tage
2. Mahnung: Bearbeitungsgebühr von CHF 75.-, Zahlungsfrist: 5 Tage

§ 4.3 Betreibungskosten
Erfolgt nach der zweiten Mahnung keine fristgerechte Zahlung, wird die Forderung an die zuständige Betreibungsbehörde übergeben. In diesem Fall fallen Bearbeitungskosten in Höhe von CHF 300.- pro Betreibungsauftrag an.

§ 4.4 Verzugszinsen
Ab der ersten Mahnung wird ein Verzugszins in Höhe von 5 % p.a. auf den ausstehenden Rechnungsbetrag erhoben.

§ 5 Preis- und Programmänderungen
§ 5.1 Preisänderungen
In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, die sorgfältig kalkulierten Preise anzupassen. Gründe hierfür können unter anderem nachträgli-che Preiserhöhungen von Transportunternehmen, Treibstoffzuschläge, neu eingeführte staatliche Abgaben oder Wechselkursänderungen sein. Die Reiseunternehmen behält sich das Recht vor, Preiserhöhun-gen spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vorzunehmen.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich vereinbar-ten Preises, hat der Kunde das Recht, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Diese Regelung kann nicht auf falsch eingegebene Buchungsdaten angewendet werden.

§ 5.2 Programmänderungen
Sollten von dem Reiseunternehmen beauftragte Leistungsträger (z. B. Hotels, Transportunternehmen) aus unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage sein, ihre vertraglichen Leistungen zu erbringen, behält sich die Reiseunternehmen das Recht vor, gleichwertige Ersatzleistun-gen anzubieten. In diesem Fall wird der Kunde so früh wie möglich über die Änderungen informiert. In Fällen besonderer Umstände, wie z. B. schlechten Wetterbedingungen bei Passfahrten und Fährüberfahr-ten, Streiks oder schweren Verkehrsstaus, ist die Reiseunternehmen berechtigt, Programmänderungen oder Anpassungen beim Hotelbezug vorzunehmen. Verzögert sich die Rückkehr an den Ausgangspunkt der Reise aufgrund der genannten besonderen Umstände, haftet die Rei-seunternehmen nicht für daraus resultierende Zusatzkosten der Reise-teilnehmer (z. B. für Übernachtungen oder Taxifahrten).

§ 6 Einreise-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
§ 6.1 Eigenverantwortung des Reisenden
Jeder Reisende ist selbst für die Einhaltung aller geltenden Einreise-, Gesundheits-, Pass- und Visavorschriften sowie für das Mitführen der erforderlichen Reisedokumente verantwortlich.

§ 6.2 Länderspezifische Bestimmungen
Die in der Reiseausschreibung angegebenen Pass- und Einreisevor-schriften gelten ausschliesslich für Staatsbürger der Schweiz und Liech-tensteins. Staatsangehörige anderer Länder sind verpflichtet, sich vor der Buchung entweder bei der zuständigen Buchungsstelle oder beim jeweiligen Konsulat über die für sie geltenden Vorschriften zu infor-mieren.

§ 6.3 Überprüfung der Dokumente
Der Reisende ist verpflichtet, vor Reiseantritt zu überprüfen, ob er sämtliche erforderlichen Dokumente mit sich führt.

§ 7 Bestimmungen zum Gepäcktransport
§ 7.1 Allgemeine Gepäckregelung
Je nach Art der Reise steht den Reisenden ausreichend Platz für ihr Gepäck zur Verfügung. Pro Person ist ein (1) grosser Koffer sowie ein (1) Handgepäckstück im Fahrpreis inbegriffen.

§ 7.2 Zusatzgepäck und Gebühren
Für jedes zusätzliche Gepäckstück, das über die bestätigte Anzahl hinausgeht, wird eine Gebühr in Höhe von CHF 10.- pro Koffer erho-ben. Die zulässige Grösse des Gepäckguts wird in der jeweiligen Auf-tragsbestätigung festgelegt. Es wird unter folgenden Grössen unter-schieden:
- Grosskoffer – Kein Möglichkeit für Handgepäck
- Handgepäck – Kleine Koffer und Rücksäcke für das Handgepäck
- Sperrgepäck – sperrige Koffer wie Golfbag, Ski- und Fahrradkoffer usw.

§ 7.3 Haftungsausschluss
Der Transport des Gepäcks erfolgt unentgeltlich. Die Reiseunterneh-men übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, Verlust oder Dieb-stahl von Koffern oder deren Inhalt. Die Reisenden sind selbst für die Sicherung ihres Gepäcks verantwortlich.

§ 7.4 Versicherungsempfehlung
Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Alternativ kann das Diebstahlrisiko auf Reisen unter dem Zusatz „einfa-cher Diebstahl auswärts“ in der Hausratversicherung mitversichert werden. In den meisten Fällen ist eine separate Reisegepäckversiche-rung daher nicht erforderlich.

§ 7.5 Kennzeichnung des Gepäcks
Die Reisenden sind verpflichtet, ihr Gepäck mit ihrem Namen und ihrer Adresse zu kennzeichnen, um eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen.

§ 8 Rückerstattungsforderungen

§ 8.1 Frist zur Geltendmachung von Rückerstattungen
Etwaige Rückerstattungsforderungen sind dem Reiseunternehmen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Beendigung der Fahrt schriftlich mitzuteilen.

§ 8.2 Einschränkung der Anerkennung von Ansprüchen
Die Mitarbeiter des Reiseunternehmens sind nicht berechtigt, in deren Namen Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Zusa-gen über Rückerstattungen zu machen.

§ 9 Haftung
§ 9.1 Allgemeine Haftung
Das Reiseunternehmen als Reiseveranstalter ist verantwortlich für die programmgerechte Durchführung der Reise, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (z. B. Transport, Restaurants, Hotels) sowie die fachgerechte Vorbereitung und Ausführung der Reise. Die Reiseunter-nehmen übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden oder Verzöge-rungen, die durch höhere Gewalt, Streiks, Verspätungen, Fehler von Leistungsträgern oder durch das Verschulden des
Reiseteilnehmers entstehen.

§ 9.2 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Reiseunternehmens ist in jedem Fall auf den unmit-telbaren Schaden beschränkt und maximal auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Reisepreises begrenzt. Für die von Leistungsträgern erbrachten Leistungen haften diese direkt gegenüber dem Reiseteil-nehmer, im Rahmen der geltenden gesetzlichen und internationalen Abkommen. Das Reiseunternehmen wird sich jedoch bemühen, be-rechtigte Forderungen im Namen des Reiseteilnehmers bei den Leis-tungsträgern geltend zu machen.

§ 9.3 Haftung für Personenschäden
Die Reiseunternehmen haftet für Tod, Körperverletzung oder Erkran-kungen nur, soweit ihr ein Verschulden nachgewiesen werden kann und beschränkt sich auf Grobfahrlässigkeit.

§ 9.4 Vermittelte Leistungen
An den Reisedestinationen können Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Diese Leistungen werden ausschliesslich vermittelt und nicht durch die Reiseunternehmen selbst erbracht. Die Reiseun-ternehmen übernimmt daher keine Haftung für deren Durchführung oder etwaige Schäden.

§ 10 Annullationsschutz
Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung liegt in der Verantwortung des Einzelnen Reiseteilnehmers. Die Reiseunternehmen bietet keine entsprechende Versicherung an.

§ 11 Durchführung der Reise
Sollte eine Fahrt durch die Reiseunternehmen ausnahmsweise annul-liert werden müssen, werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert. Der bereits bezahlte Betrag wird vollständig zurückerstattet. Nach Möglichkeit wird die Reiseunternehmen den Teilnehmern eine gleichwertige Reisealternative anbieten. Weitergehende Forderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.§ 12 Abbruch der Reise
Sollte ein Reiseteilnehmer die Reise aus eigenen Gründen vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nur dann erstattet, wenn der Reiseunternehmen dadurch keine Kosten entstehen.

§ 13 Unterkunft
Je nach Reise organisiert entweder die Reiseunternehmen die Unter-kunft oder die Reisenden selbst. Die Details hierzu werden vor Reise-antritt individuell abgesprochen. Bei vollständig durch die Reiseunter-nehmen organisierten Reisearrangements wird der Unterkunftsstan-dard jeweils in der Reiseausschreibung festgelegt.

§ 14 Bordservice und Reiseleitung
Auf Wunsch wird in den Fahrzeugen ein Kühlschrank mit Getränken und Snacks bereitgestellt. Einzelne Busse verfügen über eine Kaffee-maschine. Die Fahrer der Reiseunternehmen sind keine Reiseleiter und konzentrieren sich ausschliesslich auf das sichere Lenken des Fahrzeugs. Falls eine geführte Tour, die Betreuung von Gästen während der Fahrt oder eine Unterhaltung gewünscht wird, bietet die Reiseun-ternehmen auf Anfrage Reiseleitungs-, Hostess- oder Guide-Dienstleistungen an.

§ 15 Abfahrtsorte und Parkplätze
Die Einstiegsorte für die Reise gelten gemäss den im Programm oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Standorten.

§ 16 Trinkgelder

Trinkgelder für Fahrer, Reiseleiter sowie Hotel- und Restaurantperso-nal sind nicht im Reisepreis enthalten. Das Geben von Trinkgeldern ist eine traditionelle Geste der Anerkennung und Wertschätzung für geleisteten Service zu unregelmässigen Arbeitszeiten. Es bleibt jedoch eine freiwillige Entscheidung des Reisenden.

§ 17 Datenschutz
Die Reiseunternehmen verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Perso-nenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Zudem werden keine Kreditkartendaten gespeichert. Der Kunde erklärt sich mit der internen Verarbeitung seiner Daten innerhalb der Reiseunter-nehmen einverstanden.

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags, einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die ge-setzliche Regelung in Kraft. Ist eine solche nicht vorhanden oder an-wendbar, ist der Vertrag so auszulegen, dass die ursprünglichen wirt-schaftlichen und rechtlichen Ziele der Parteien bestmöglich umgesetzt werden.

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Reiseunter-nehmen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten wird der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz der Reiseunternehmen vereinbart.

Zillis, 12. Januar 2025

Kontoinhaber IKB Service GmbH
Stradun 3
CH-7432 Zillis
Finanzinstitut Raiffeisenbank Schaffhausen
Bahnhofstrasse 30 / Postfach
8200 Schaffhausen
IBAN CH67 8080 8004 1234 0681 8
BIC / SWIFT: RAIFCH22

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